Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln als Verwaltungsanweisung des Bundes die Anforderungen an die Aufbewahrung steuerrelevanter Geschäftsunterlagen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass elektronische Daten und Dokumente, die für die Besteuerung relevant sind, ordnungsgemäß und nachvollziehbar geführt und aufbewahrt werden.
Im Kontext der Zeiterfassung bedeuten die GoBD, dass die erfassten Arbeitszeiten und zugehörigen Daten den gleichen strengen Anforderungen genügen müssen wie andere steuerrelevante Unterlagen. Dies beinhaltet die Sicherstellung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit der Daten sowie eine revisionssichere Aufbewahrung. Unternehmen müssen gewährleisten, dass diese Daten jederzeit lesbar und auswertbar sind und den Anforderungen der Finanzbehörden standhalten.
Die Einhaltung der GoBD ist entscheidend, um bei einer steuerlichen Prüfung keine Beanstandungen zu riskieren. Daher müssen Systeme zur Zeiterfassung so konzipiert sein, dass sie die Anforderungen dieser Vorschriften erfüllen, indem sie beispielsweise eine unveränderbare Speicherung der erfassten Daten gewährleisten und eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Zeiterfassungsprozesse bieten.