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Kur

Eine Kur dient der Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit und kann sowohl präventiv als auch rehabilitativ eingesetzt werden. Der Arbeitnehmer muss den Kuraufenthalt rechtzeitig beim Arbeitgeber ankündigen, um eine ordnungsgemäße Planung und Vertretung während seiner Abwesenheit zu ermöglichen. Während der Kur bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung des Gehalts verpflichtet. Es ist daher entscheidend, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht nur über die ursprüngliche Dauer, sondern auch über mögliche Verlängerungen der Kur unverzüglich informiert, um finanzielle und organisatorische Klarheit zu gewährleisten. Die rechtzeitige und transparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse ist dabei essenziell.

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