Die in Deutschland 1925 eingeführte Lohnsteuerkarte ermöglichte es dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer jedes Arbeitnehmers zu berechnen. Die Lohnsteuerkarte hatte jeder Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dem neuen Arbeitgeber sowie zu Beginn jedes neuen Kalenderjahres vorzulegen. Sie wurde in Deutschland 2010 letztmals ausgestellt, behielt jedoch bis zum Jahr 2013 teilweise ihre Gültigkeit und war ein offizielles Dokument, auf dem alle relevanten Steuerdaten eines Arbeitnehmers verzeichnet waren. Dazu gehörten:
- Steuerklasse: Diese bestimmte die Höhe der Lohnsteuerabzüge und richtete sich nach dem Familienstand und anderen persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers.
- Kinderfreibeträge: Diese verringerten das zu versteuernde Einkommen und somit die Höhe der Lohnsteuer.
- Kirchensteuermerkmal: Falls der Arbeitnehmer einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörte, wurde dieses Merkmal ebenfalls auf der Karte vermerkt.
- Freibeträge: Weitere Freibeträge, die beispielsweise für Behinderungen oder andere besondere Belastungen gewährt wurden, waren ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Übergang zur elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Mit der Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (ELStAM) wurde die traditionelle Lohnsteuerkarte abgelöst. Seit 2013 erfolgt die Erfassung und Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale digital. Hierbei werden die relevanten Daten zentral gespeichert und vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Dies hat mehrere Vorteile:
- Aktualität: Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die die Steuerklasse oder andere Abzugsmerkmale beeinflussen, werden zeitnah in das System eingepflegt und sind sofort verfügbar.
- Verwaltungsaufwand: Der bürokratische Aufwand wird reduziert, da die Notwendigkeit entfällt, die Lohnsteuerkarte jährlich neu auszustellen und physisch zu verwalten.
- Sicherheit: Die elektronische Übermittlung und Speicherung der Daten verringert das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Lohnsteuerkarte.
Praktische Anwendung
Für den Arbeitnehmer bedeutet die Umstellung auf ELStAM, dass er keine physische Lohnsteuerkarte mehr vorlegen muss. Änderungen, wie etwa ein Wechsel der Steuerklasse aufgrund einer Eheschließung oder die Berücksichtigung neuer Kinderfreibeträge, werden direkt beim Finanzamt gemeldet und elektronisch verarbeitet. Der Arbeitgeber ruft die aktuellen Daten bei Bedarf ab und verwendet sie für die Lohnabrechnung.