Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Pausen: der Ruhepause und der Betriebspause.
Ruhepause: Diese Pausenart stellt eine planmäßige Unterbrechung der Arbeitszeit dar, die nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschrieben ist. Arbeitnehmer müssen in festgelegten Intervallen Ruhepausen einlegen, um die Erholung zu gewährleisten. Während dieser Zeit können die Arbeitnehmer ihre Pause nach eigenen Vorstellungen gestalten. Wichtig ist, dass Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen und daher nicht vergütet werden.
Betriebspause: Diese Art der Pause ist eine unvorhergesehene Unterbrechung der Arbeitszeit, die aus betriebstechnischen Gründen erfolgt, wie beispielsweise Maschinenausfälle oder technische Störungen. Im Gegensatz zur Ruhepause wird die Betriebspause als Arbeitszeit anerkannt und entsprechend vergütet. Arbeitnehmer bleiben während dieser Zeit betriebsbereit und müssen eventuell kurzfristig wieder ihre Arbeit aufnehmen.
Diese Unterscheidung ist essenziell für die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ruhepausen dienen der Erholung und Gesundheit der Mitarbeiter, während Betriebspausen betriebsbedingte Unterbrechungen darstellen, die nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen dürfen.