Sonderurlaub bezeichnet die Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern unter bestimmten Ausnahmesituationen gewährt wird. In Deutschland orientieren sich viele Arbeitgeber am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), da § 616 BGB zwar einen Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung für unabwendbare persönliche Umstände regelt, jedoch keine detaillierten Angaben enthält.
Typische Anlässe für Sonderurlaub sind beispielsweise die Geburt des eigenen Kindes, der Tod des Ehepartners, ein Umzug aus betrieblichen Gründen oder die schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen oder Kindes. Diese Regelungen sollen es Arbeitnehmern ermöglichen, sich in besonderen Lebenssituationen angemessen um persönliche Angelegenheiten zu kümmern, ohne dabei auf ihren Lohn oder Gehalt verzichten zu müssen.