Spätarbeit bezeichnet die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, die zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr liegt. Diese Zeitspanne fällt in den Bereich der Spätschicht gemäß arbeitsrechtlicher Definition. Gemäß § 3b EStG (Einkommensteuergesetz) ist die Zulage für Spätarbeit steuer- und beitragsfrei, was bedeutet, dass Arbeitnehmer für diese Stunden eine finanzielle Entschädigung erhalten können, die von den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist.