Der Begriff Teilzeit bezeichnet in der Arbeitswelt die Form der Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer weniger Stunden pro Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte. Die genaue Definition von Teilzeit kann je nach Kontext variieren. Das Statistische Bundesamt legt Teilzeit in der Regel als weniger als 21 Stunden pro Woche in der Hauptbeschäftigung fest. Allgemein versteht man darunter eine Arbeitszeit, die weniger als die übliche wöchentliche Vollzeitarbeitszeit beträgt. Zum Beispiel beträgt die Vollzeitbeschäftigung in einem Betrieb 35 Stunden pro Woche, während Teilzeitbeschäftigte weniger Stunden arbeiten würden. Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es Arbeitnehmern, flexiblere Arbeitszeiten zu haben, was oft mit persönlichen Bedürfnissen oder anderen Verpflichtungen außerhalb der Arbeit in Einklang gebracht werden kann.