Der Überstundenabbau bezeichnet den Prozess, durch den Arbeitnehmer ihre angehäuften Überstunden ausgleichen können. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf diesen Ausgleich, wobei die konkreten Modalitäten im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Dabei ist entscheidend, dass der Vorgesetzte über die geleisteten Überstunden informiert ist, entweder durch ein vorhandenes Zeiterfassungssystem oder durch direkte Kommunikation seitens des Mitarbeiters. Diese Transparenz ist essentiell, um sicherzustellen, dass der Überstundenabbau korrekt erfasst und genehmigt wird.