Die Überstundenabgeltung bezieht sich auf die Entschädigung oder den Ausgleich für geleistete Überstunden, der vertraglich oder tariflich festgelegt ist. In vielen Arbeitsverträgen wird geregelt, wie viele Überstunden pauschal mit dem regulären Gehalt abgegolten werden, ohne zusätzliche Vergütung. Diese Regelung ist insbesondere bei höheren Gehaltsgruppen üblich, während sie bei niedrigeren Gehältern oft nicht zulässig ist. Gemäß § 612 Abs. 1 BGB müssen gut verdienende Arbeitnehmer jedoch in der Regel eine Klausel zur Überstundenabgeltung akzeptieren. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Klausel hängt stark vom individuellen Arbeitsvertrag und den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab.