Ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, arbeitet die maximale Anzahl an Wochenstunden, die in seinem Betrieb möglich ist. Diese Anzahl variiert je nach Branche, Tarif und individuellem Arbeitsverhältnis und liegt typischerweise zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Diese Arbeitszeitspanne definiert die Grenzen für eine Vollzeittätigkeit. Im Gegensatz dazu arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter weniger Stunden pro Woche als ein Vollzeitbeschäftigter. Vollzeitarbeit umfasst also die höchste Wochenarbeitszeit innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens.