Stand: 01.2025
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung unter www.timemaster.de als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.
1.4 Es kann in ein höheres angebotenes Softwarepaket gewechselt und die maximale Anzahl der Mitarbeiter- sowie Gerätelizenzen geändert werden. Der Wechsel in ein niedrigeres Softwarepaket ist nicht möglich. Etwaige zusätzliche Entgelte werden unverzüglich in Rechnung gestellt. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem die Anpassung vorgenommen wurde. Die Reduktion von Mitarbeiterlizenzen wird zum Monatsende gültig. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Erstattung besteht nicht.
2. Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Ausgangspunkt des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3. Verfügbarkeit der Software
3.1 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99,5 % im Jahresmittel abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit.
3.2 Der Anbieter wird notwendige Wartungsarbeiten an der Internetplattform jeweils in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein. Wartungsarbeiten werden 24h vorab auf der Website angekündigt.
3.3 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Störungsmeldungen werden während folgender üblicher Geschäftszeiten des Verkäufers über die zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten angenommen: Montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
3.5 Die Fehlerbehebung findet in der Regel während der vorgenannten Geschäftszeiten innerhalb der folgenden Fristen statt:
Klassifikation | Kriterium | Reaktionszeit | Fehlerbehebungszeit |
Level 1 (Kritisch) | Timemaster ist nicht verfügbar | innerhalb von 1 Stunde | Innerhalb von 6 Stunden |
Level 2 (Mittel) | Timemaster ist verfügbar, aber wesentliche Funktionen sind eingeschränkt nutzbar | innerhalb von 4 Stunden | Innerhalb von 7 Werktagen |
Level 3 (Leicht) | Timemaster ist verfügbar, aber die Nutzbarkeit ist geringfügig beeinträchtigt | innerhalb von 24 Stunden | Nach verfügbarkeit der Updates |
Die Einstufung der Störung erfolgt durch den Anbieter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe des Kunden.
4. Nutzungsrechte
4.1 Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
4.2 Einige Komponenten der Software sind Open Source Software (OSS). Diese Komponenten sowie die anwendbaren Lizenztexte sind unter www.timemaster.de abzurufen. Soweit die Lizenzbedingungen dies vorschreiben, wird der Sourcecode dieser Komponenten dem Kunden zusammen mit den entsprechenden Urhebervermerken, Disclaimern und etwaigen weiteren Hinweise auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt.
5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
5.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
5.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Zu Analysezwecken bei Supportfällen und nur mit Einwilligung des Kunden erstellt der Anbieter darüber hinaus eine Kopie der Kundendatenbank ohne die Daten des Live-Systems des Kunden zu verändern.
5.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Anbieter stellt dem Kunden die Daten auf Anfrage in einem üblichen Format zur Verfügung.
5.4 Der Kunde schließt gleichlautend zu Beginn dieses Vertrages mit dem Anbieter eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab, die auf www.timemaster.de/avv einsehbar ist.
6. Vergütung
6.1 Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten. Endet der Vertrag innerhalb einer Abrechnungsperiode, ist die vereinbarte Vergütung nur anteilig zu leisten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste, verfügbar unter www.timemaster.de.
6.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.
Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.5 hat.
6.3 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
6.4 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, verfügbar unter www.timemaster.de.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Timemaster Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
7.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen (www.timemaster.de/systemvoraussetzungen-cloud) beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
7.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Timemaster Account.
8. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1 Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
10. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
10.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden im Normalfall keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht. Lediglich im Supportfall und mit Einwilligung des Kunden darf der Anbieter auf vom Kunden gespeicherte Daten zugreifen.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
11. Testzeitraum, Vertragsbeginn und Laufzeit
11.1 Die Nutzung der Software erfordert die Einrichtung eines Accounts (“Account”). Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der/die Kunde/Kundin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software zu Testzwecken ab. Der Anbieter kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen. Mit der Aktivierung des Kontos gewährt der Anbieter dem/der Kunden/Kundin ein kostenloses Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum von 1 Monat zu Testzwecken (“Testzeitraum”). Der/die Kunde/Kundin ist nur zu einem Testzeitraum berechtigt. Der Anbieter kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des/der Kunden/Kundin gesperrt, sofern der Kunde keine Zahlungsinformationen im Account hinterlegt hat.
11.2 Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 11.1 kann der/die Kunde/Kundin mit dem Anbieter einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abschließen. Der/die Kunde/Kundin kann zwischen den Softwareplänen mit optionalen zusätzlichen Apps für eine festgelegte maximale Anzahl von Mitarbeitenden wählen.
11.3 Kostenpflichtige Verträge kann der/die Kunde/Kundin abschließen, indem er/sie (a) die Software und Services auswählt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seinem/ihrem Account hinzufügt und dies vom Anbieter bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform vom Anbieter anfordert und der/die Kunde/Kundin dieses annimmt. Mit Bestätigung durch den Anbieter oder Annahme durch den Kunden beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
11.4 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 4 Wochen vor seinem Ende von einer der Parteien gekündigt wird.
11.5 Die Vertragslaufzeit wird weder durch Paket- noch durch Mitarbeiterlizenzänderungen beeinflusst. Ein Downgrade in ein niedrigeres, günstigeres Lizenzpaket ist nicht möglich.
11.6 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
11.7 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung des Vertrags sowie Hinzubuchen oder die Kündigung einzelner Services durch den Kunden kann auch über den Kundenaccount vorgenommen werden.
11.8 Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen. Der Anbieter wird dem Kunden eine Datensicherung in einem gängigen Format zur Verfügung stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kundendaten spätestens nach einer Frist von 4 Wochen nach Vertragsende gelöscht.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
12.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden,
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
12.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14. Sonstiges
14.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.2 Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.