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Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, also wegen Krankheit nicht in der Lage, seine Arbeit auszuführen, entfällt die grundsätzliche Arbeitspflicht. Die Erkrankung des Arbeitnehmers kann körperliche und/oder psychische Ursachen haben und muss von einem Arzt attestiert werden. Während vom ersten bis dritten Krankheitstag eine unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber ausreicht, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen. Diese Bescheinigung bestätigt die Dauer und den Grund der Arbeitsunfähigkeit und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Krankmeldung.

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