Unter Dienstgängen versteht man Gänge oder Fahrten, die innerhalb des Dienst- oder Wohnortes erfolgen, um ein Dienstgeschäft außerhalb der Dienststätte zu erledigen. Der Dienstgang wird schriftlich oder mündlich angeordnet und genehmigt.
Dienstgänge umfassen typischerweise Aufgaben wie das Abholen oder Abgeben von Dokumenten, die Teilnahme an Besprechungen oder die Erledigung von Besorgungen, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die während der regulären Arbeitszeit ausgeführt werden und für die der Arbeitnehmer von seiner üblichen Arbeitsstätte abwesend ist.
Die Erfassung von Dienstgängen ist wichtig, um die Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle Zeiten, die für dienstliche Zwecke aufgewendet werden, ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Dies kann auch Auswirkungen auf die Abrechnung von Fahrtkosten oder anderen dienstlich bedingten Auslagen haben.