Arbeitsbereitschaft bezeichnet die Zeit, während der ein Arbeitnehmer sich am Arbeitsplatz oder an einem anderen vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält und bereit ist, bei Bedarf sofort mit der Arbeit zu beginnen. Diese Zeiten werden in der Regel als Arbeitszeit gewertet und unterliegen entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen.
Typische Merkmale der Arbeitsbereitschaft sind:
Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme: Der Arbeitnehmer muss jederzeit in der Lage sein, auf Anforderung hin sofort mit der Arbeit zu beginnen. Er darf sich daher nicht in einer Tätigkeit befinden, die ihn daran hindert, unmittelbar mit der Arbeit zu starten.
Aufenthaltsort: Der Arbeitnehmer hält sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, der sich meist im oder nahe dem eigentlichen Arbeitsbereich befindet, sodass er bei Bedarf schnell einsatzbereit ist.
Vergütung: Arbeitsbereitschaft wird in der Regel als Arbeitszeit anerkannt und entsprechend vergütet. Die Höhe der Vergütung kann jedoch je nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag variieren.
Unterscheidung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft: Arbeitsbereitschaft unterscheidet sich vom Bereitschaftsdienst, bei dem der Arbeitnehmer sich ebenfalls an einem bestimmten Ort aufhält und bei Bedarf arbeitet, und von der Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer sich an einem selbst gewählten Ort aufhält und nur im Bedarfsfall zur Arbeit gerufen wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen: In Deutschland wird die Arbeitsbereitschaft durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hierbei sind insbesondere die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten zu beachten, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Arbeitsbereitschaft findet sich häufig in Berufen und Branchen, in denen kurzfristiger Einsatz erforderlich sein kann, beispielsweise im Gesundheitswesen, bei Rettungsdiensten, in der Gastronomie oder in der Produktion. Die genaue Handhabung und Regelung der Arbeitsbereitschaft kann dabei stark variieren und ist oft Gegenstand tarifvertraglicher oder betrieblicher Vereinbarungen.