Seit der Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Jahr 2007 hat sich die Elternzeit als zentrales Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf etabliert. Das BEEG ermöglicht es Eltern, bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind in Anspruch zu nehmen, beginnend mit der Geburt. Während dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG.
Definition
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Arbeitnehmer, der ihnen ermöglicht, sich nach der Geburt eines Kindes für bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Betreuung und Erziehung zu übernehmen. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz, und es kann Elterngeld als finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Elternzeit kann flexibel auf beide Elternteile verteilt und teilweise auch bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden ist während der Elternzeit möglich.
Anspruch
Arbeitnehmer haben gemäß § 15 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Zudem ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber möglich. Die Anmeldung der Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen, für eine spätere Inanspruchnahme gelten längere Fristen.
Aktuelle Entwicklungen
- Einkommensgrenze: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt für Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro.
- Paralleler Elterngeldbezug: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen bestehen für Eltern von Mehrlingen, Frühgeborenen oder Kindern mit Behinderung.
Quelle: BMFSFJ
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenen Einkommens und beträgt in der Regel 65 % des vorherigen Nettoverdienstes, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, länger unterstützt zu werden, insbesondere wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus.
Quelle: BMFSFJ
Antragstellung
Die Anmeldung der Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.