In Deutschland bezieht sich der Begriff “Ferien” üblicherweise auf die Schulferien, also die Zeiträume, in denen Schulen geschlossen sind und Schülerinnen und Schüler keinen regulären Unterricht haben. Die Ferientermine variieren je nach Bundesland und Schulform, können aber in der Regel in Sommer-, Herbst-, Winter- und Osterferien unterteilt werden. Diese Zeiten sind für Schüler, Lehrkräfte und das Schulpersonal wichtig, um sich zu erholen und für die kommenden Schulperioden vorzubereiten.
Für Arbeitnehmer in Deutschland hingegen wird der gesetzliche Erholungsurlaub als “Urlaub” bezeichnet. Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt und beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Dieser Urlaubsanspruch dient dazu, dass Arbeitnehmer sich regelmäßig erholen können, um ihre Gesundheit zu erhalten und ihre Arbeitsleistung langfristig zu sichern.
Im schweizerischen Kontext beziehen sich “Ferien” auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer, nicht auf Schulferien. Arbeitnehmer in der Schweiz haben bei einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Tage pro Jahr.
Diese Ferientage dienen dazu, dass Arbeitnehmer sich erholen können und stehen im Gegensatz zur Arbeitszeit. Sie sind wichtig, um eine ausgewogene Work-Life-Balance zu gewährleisten und die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer langfristig zu fördern.