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GKV-Monatsmeldung

Die GKV-Monatsmeldung ist ein Prüfinstrument zur Ermittlung der Krankenkassenbeiträge bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigungen. Wenn eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung vorliegt, prüft die Einzugsstelle der gesetzlichen Krankenkasse anhand der eingegangenen Entgeltmeldungen, ob die Arbeitsentgelte in dem sich überschneidenden Meldezeitraum die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BBG KV) überschreiten. Diese Monatsmeldung wird im Rahmen der ersten Gehaltsabrechnung nach Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen und muss innerhalb von sechs Wochen nach der Abrechnung bei der Krankenkasse eingegangen sein.

Diese Meldung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt berechnet und abgeführt werden, besonders bei Arbeitnehmern, die mehreren versicherungspflichtigen Tätigkeiten nachgehen. Die Monatsmeldung dient somit der genauen Berechnung und Einhaltung der Beitragspflichten und trägt dazu bei, dass die gesetzlichen Regelungen zur Beitragsbemessung eingehalten werden.

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