Frequently Asked Questions

So funktioniert Zeiterfassung

  • Wie unterscheiden sich Zeiterfassung und Zutrittskontrolle?

    Beide Technologien haben (wie der Name schon vermuten lässt) unterschiedliche Schwerpunkte aber auch Synergien. Während es bei einem Zeiterfassungssystem vorrangig um die Eingabe und Verarbeitung von Arbeitszeiten geht, soll die Zutrittskontrolle sicherstellen, dass z. B. nur autorisierte Mitarbeiter Zugang zu bestimmten Bereichen/Räumen im Unternehmen haben. Es gibt jedoch auch Zeiterfassungssysteme, die auch die Nutzung einer Zutrittskontrolle über den verwendeten Token sowie die Datenverwaltung anbieten. Das reduziert mitunter den Administrationsaufwand erheblich. 

  • Welche Arten der Zeiterfassung gibt es?

    Es können Buchungen berührungslos und verschleißfrei über RFID-Transponder vom Typ EM4102 am Erfasszbgsterminal plus7 vorgenommen werden. Das Erfassungsterminal plus7 bietet neben dem RFID-Transponder vom Typ EM4102 auch die Möglichkeit, NFC-Transponder wie z.B. MiFare Classic zu lesen. Zusätzlich sind Zeitbuchungen am PC mit dem optionalen Mitarbeiter-WEB-Modul oder über ein Smartphone (Android und iOS) mit dem optionalen App-Modul möglich. 

  • Welche Vor- und Nachteile hat die Zeiterfassung mit Terminal?

    Ob sich ein Buchungsterminal eignet, hängt ganz und gar von den individuellen Gegebenheiten und Wünschen ab. So ist es beispielsweise ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl und ausschließlicher Anwesenheit der Arbeitnehmer vor Ort einfacher, schneller und günstiger, ein stationäres Terminal zu nutzen. Besonders bei Produktionsbetrieben und Handwerksfirmen haben
    sich Zeiterfassungsterminals als sehr geeignet bewiesen. Am Ein- bzw. Ausgang können dann alle Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten durch Zeitbuchungen per Transponder oder Karte eingegeben und ihre Arbeitszeitdaten abrufen. Weiterer Vorteil: Man erspart sich Installation, Administration und Kosten für standortunabhängige Lösungen via PC und Smartphone. 

  • Wozu benötigt man bei der Zeiterfassung einen Transponder?

    Neben der Nutzung eines Fingerprint-Sensors, der jedoch eine Reihe von Nachteilen hat, stellt der Transponder den einfachsten Weg der Mitarbeiter-Identifikation am Zeiterfassungs-Terminal dar. Transponder gibt es z. B. als Schlüsselanhänger, Checkkarte oder Armband. Durch den verbauten RFID-Chip und eine kleine Antenne nimmt er in unmittelbarer Nähe Kontakt zum
    Terminal auf und sendet Daten. Im Terminal wird dann die übertragene Ausweisnummer eindeutig dem Mitarbeiter zugeordnet – und dieser gilt als sicher identifiziert. 

  • Wie funktionieren Fingerprint-Sensoren bei der Arbeitszeiterfassung?

    Touchpads für Fingerabdrücke können anstelle von anderen Technologien, wie z.B. Zeitbuchung mit Transpondern bzw. Token oder PIN-Eingabe, zur persönlichen Identifikation der Arbeitnehmer eingesetzt werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Nachteilen, über die man sich im Klaren sollte: Insbesondere im Vergleich zur kontaktlosen Identifikation mit einem Token bestehen hygienische Bedenken, weil Fingerprint-Sensoren nur durch Auflegen des Fingers funktionieren. Darüber hinaus gibt es Bedenken beim Thema Persönlichkeitsschutz, Probleme bei der Sicherheit im Hinblick auf kopierte Fingerabdrücke und Fehler beim Erkennen von Fingerabdrücken mit Verschmutzung oder Abnutzung der Haut. 

  • Was ist eine webbasierte Zeiterfassung?

    Immer häufiger nutzen Unternehmen für die Zeiterfassung Systeme, die web- oder browserbasiert sind. Das bedeutet, dass man für die Eingabe der Arbeitszeiten nicht mehr einen bestimmten PC mit eigens darauf installierter Software benötigt, sondern dies über eine sichere Verbindung zum Unternehmensserver, die sich über jeden Rechner herstellen lässt, erledigt. Auf diese Weise ist auch die mobile Eingabe über eine entsprechende App auf dem Smartphone möglich. Denn die eigentliche Zeiterfassungssoftware wird auf einem webfähigen Server installiert, auf den alle Beteiligten zugreifen, und nicht mehr auf den einzelnen PCs. Der Aufruf und die Bearbeitung der Daten in der Software erfolgt über einen gängigen Browser wie Firefox, Edge oder Safari. 

  • Was leistet eine Zeiterfassung ohne Cloud?

    Eine Erfassung der Arbeitszeit (ob mit oder ohne Cloud) ist grundsätzlich eine gute Sache für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Unterschied zeigt sich jedoch gerade in Zeiten, wenn zunehmend zu Hause oder an wechselnden Arbeitsorten oder -plätzen gearbeitet wird. Rechnerbasierte Zeiterfassungssysteme sind hier klar im Nachteil, weil sie logischerweise nicht die Flexibilität bieten, auf ein anderes Büro oder einen anderen Computer umzusteigen – oder gar ohne klassischen Computer seine Arbeitszeit einzugeben. Cloud- oder webbasierte Zeiterfassung ist hier von Ort und Zeit unabhängig. 

  • Wie funktioniert Zeiterfassung auf Dienstreisen?

    Bei der Nutzung eines modernen, digitalen Zeiterfassungssystems ist die Eingabe von Daten in der Regel kein Problem. Denn beim Einsatz von webbasierten Systemen haben Arbeitnehmer mit jedem beliebigen (mit dem Internet verbundenen) PC Zugriff auf ihr Zeitkonto und können ihre Arbeitszeit eingeben. Noch besser: Mit einer passenden App erfolgt die Arbeitszeiterfassung via Smartphone – immer und überall. 

  • Welche Vorteile hat die Zeiterfassung mit App?

    Gegenüber der Eingabe an jedem x-beliebigen PC, erlaubt die Nutzung einer App für Smartphones eine noch flexiblere Eingabe von Arbeitszeiten. Denn es spielt in der Tat keine Rolle mehr, wo sich Arbeitnehmer auf Dienstreise oder Montage befinden – eine Eingabe ist praktisch immer möglich. Bei bestehender mobiler Netzverbindung werden die Daten unmittelbar an der Zeiterfassungsserver in der Cloud oder im Unternehmen gesendet. Sie sind also stets aktuell. Bei fehlender Verbindung zum Mobilfunknetz werden die Arbeitszeitdaten im Smartphone
    gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt bei Netzverbindung gesendet. So entstehen keine Lücken aufgrund fehlender Daten, die manuell nachgetragen werden müssen. Zudem können durch den Smartphonebesitzer, sprich Arbeitnehmer, verschiedene Daten zur Arbeitszeit wie Monatssaldo, Urlaubsübersicht oder letzte Buchungsdaten abgerufen werden. Die wesentlichen Vorteile bestehen also nicht nur in der Flexibilität und Mobilität der Zeiterfassung per App, sondern ebenso in puncto Transparenz und Aktualität der Technologie und Daten. 

  • Ist eine Erfassung von Außenstellen möglich?

    Da das Erfassungsterminals plus7 über LAN bzw. VPN angeschlossen werden, können so die entfernten Standorte erfasst werden. In diesem Zusammenhang würde man an einem Standort die Software verwalten und die Buchungen aus den anderen Standorten via VPN-Tunnel übertragen. Sollte zwischenzeitlich keine VPN-Verbindung bestehen, so werden bis zu 2.000 Buchungen offline in dem Terminal gespeichert und im Anschluss, bei wieder bestehender VPN-Verbindung, zum Server übertragen. 

    Bei dem Terminal plus7 besteht darüber hinaus die Möglichkeit auch ohne VPN-Verbindung auszukommen. Dieses ist der Fall, wenn der PC bzw. Server mit der Timemaster Software auch über das Internet erreichbar ist (z.B. bei einem Cloudserver). In der Außenstelle ist dann lediglich ein Windows-PC sowie eine Internetverbindung erforderlich. Die Daten werden dann direkt über eine HTTP- bzw. HTTPS-Verbindung übertragen. 

  • Wie funktioniert Arbeitszeiterfassung?

    Das hängt ganz von der Methode der Zeiterfassung ab. Bei Excel oder anderen Tabellen erfolgt die Eingabe der Zeiten und die Berechnung meist über Formeln oder mit dem Taschenrechner. Analoge Stempeluhren hinterlassen einen Zeitstempel auf einer Stempelkarte. Die Berechnung erfolgt dann manuell. Moderne Arbeitszeiterfassungssysteme sind hier schon ein paar Schritte weiter: Die Erfassung der Arbeits- und Pausenzeiten erfolgt über einen PC, ein Terminal und/ oder eine App durch jeden einzelnen Mitarbeiter. Denn jedem wurde eine individuelle Kennung zugewiesen. Die Zeitdaten werden meist in Echtzeit an den Server gesendet, wo die Zeiterfassungssoftware die Speicherung und Berechnung der Daten übernimmt. Berechtigte Mitarbeiter kontrollieren und korrigieren die Daten bei Bedarf. Aufgrund der bereits im Vorfeld in den Stammdaten hinterlegten vertraglich und betrieblich vereinbarten Arbeitszeiten, können nun Minusstunden, Überstunden, Zuschläge oder Monatssalden ermittelt werden. Verschiedene Auswertungen geben einen Überblick über alle oder bestimmte Mitarbeitergruppen. Andere Übersichten listen alle gebuchten Zeiten und deren Bewertung detailliert auf – wie z.B. die monatliche Zeitsaldenliste pro Mitarbeiter. 

Zeiterfassung in der Organisation

  • Warum sollte man eine elektronische Zeiterfassung nutzen?

    Die Vorteile einer elektronischen Zeiterfassung liegen klar auf der Hand. Die Erfassung der Arbeitszeiten an sich ist nicht nur schneller und unbürokratischer, sondern erspart auch jede Menge Zeit im Nachgang. Die Arbeitszeiten sind ohne Umwege da, wo sie hingehören: beim zuständigen Mitarbeiter der Personalabteilung. Damit entfallen auch Eingabe- und Übertragungsfehler. Darüber hinaus können (auch von den Mitarbeitern) alle relevanten Daten, wie z. B. Urlaubs- oder Krankheitstage, Plus- oder Minusstunden etc. einfach und schnell eingesehen werden.

    Zudem übernimmt eine elektronische Zeiterfassung die korrekte und zuverlässige Berechnung der zu bewertenden Arbeitszeit. Dabei werden alle einmal hinterlegten Parameter entsprechend der betriebs- oder Vertragsvereinbarung stets berücksichtigt - für alle Mitarbeiter nachvollziehbar und permanent verfügbar. 

  • Was haben die Themen Zeiterfassung und Urlaubsplanung gemeinsam?

    Moderne Zeiterfassungssysteme bieten in der Regel auch die Möglichkeit, den Urlaub der Arbeitnehmer im Vorfeld einzutragen. Vorteil dieser nützlichen Funktion ist zum Einen ein Überblick bei der Planung von Urlaub und sonstigen Abwesenheiten. Zum Anderen werden Sollarbeitsstunden während des Urlaubs oder anderer Abwesenheiten korrekt ausgeglichen, so dass der wöchentliche oder monatliche Saldo korrekt berechnet und ausgewiesen wird.

    Darüber hinaus sind somit alle An- und Abwesenheiten sowie Arbeitszeiten präzise dokumentiert, wovon sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren. Auch zu späteren Zeitpunkten können diese Daten problemlos über Auswertungen und Protokolle nachvollzogen werden. 

  • Was leistet Zeiterfassung bei Teilzeitarbeit?

    Ebenso wie bei der Arbeit im Vollzeitmodell besteht bei einer Teilzeit-Beschäftigung die Notwendigkeit einer korrekten Erfassung der Arbeitszeiten. Nur: Anders als bei Vollzeit-Mitarbeitern variieren unter Umständen die Arbeitszeiten, was Dauer sowie Beginn und Ende der Arbeit angeht. Hier minimiert eine moderne Zeiterfassung den Aufwand, weil vertragliche Arbeitszeiten vorher ins Zeiterfassungssystem als Sollzeiten eingegeben werden können. Die Software übernimmt die mitunter komplizierte Berechnung der korrekten Arbeitszeit. Die Entgeltabrechnung ist mit einer modernen Zeiterfassungssoftware einfacher, zuverlässiger, transparenter und schneller. 

  • Welche Rolle spielt Zeiterfassung beim Thema Kurzarbeit?

    Nach Einführung von Kurzarbeit beantragt der Arbeitgeber am Ende eines Monats mit einem Leistungsantrag die Erstattung des angefallenen Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit. Dazu benötigt er Arbeitszeitnachweise, die die exakt geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer dokumentieren. Darüber hinaus müssen auch Urlaubszeiten oder sonstige Fehlzeiten detailliert aufgeführt werden. Eine moderne Zeiterfassung liefert all das im Handumdrehen. 

Rechtliche Aspekte rund um Zeiterfassung

  • Wer muss ein Zeiterfassungssystem einführen?

    Ohne Wenn und Aber: jeder Arbeitgeber. Der Grund: Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann.

    Unabhängig davon bestand auch schon vorher (seit 2015) eine Pflicht zur Zeiterfassung – und zwar bei Mitarbeitern in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, bei Unternehmen bestimmter Branchen sowie generell beim Leisten von Überstunden.

    Mit dem Urteil (1ABR 22/21) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem September 2022 wurde dies nun in einer obersten Instanz entschieden und es ist damit klar - die Zeiterfassung ist für Unternehmen unmissverständlich Pflicht. Weiterführende Informationen finden Sie dazu auch in unserem Blog-Beitrag "Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21)". 

  • Wer darf die Daten aus der Arbeitszeiterfassung einsehen?

    Sämtliche Daten der Arbeitnehmer sind durch das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) geschützt. Hinzu kommt, dass bei modernen Arbeitszeiterfassungssystemen nur bestimmte Personen, wie z.B. autorisierte Mitarbeiter der Personalabteilung, Zugriff auf die gespeicherten Arbeitszeiten haben. Selbstverständlich gilt auch: Für jeden einzelnen Mitarbeiter ist nur das Eingeben und Abrufen der eigenen Daten möglich. 

  • Wer kontrolliert die Arbeitszeiterfassung?

    Eine Kontrolle, ob ein Arbeitgeber die vorgegebenen Richtlinien des EuGH auch umsetzt, gibt es (noch) nicht. Die Realität zeigt aber, dass Arbeitgeber bei gerichtlichen Streitigkeiten um die Arbeitszeit ohne Zeiterfassungssystem keine Möglichkeit haben, ihren Standpunkt mit exakt erfassten Daten zu untermauern. 

  • Wann wird die Erfassung der Arbeitszeit zur Pflicht?

    Im deutschen Arbeitsrecht gibt es bereits jetzt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Zum einen besteht im Rahmen des Mindestlohngesetzes und der seit 2015 festgelegten Lohnuntergrenze die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Konkret hat die Zeiterfassung lückenlos und zeitnah, spätestens 7 Tage nach Erbringung der Arbeitsleistung zu erfolgen.

    Zum anderen betrifft dies die Erfassung von sogenannten „Überstunden“ – hier greift § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Gesetzlich war die Erfassung der gesamten Arbeitszeit in Vollbeschäftigung (noch) nicht vorgeschrieben. Mit dem Urteil 1ABR 22/21 vom Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde im Septemer 2022 jetzt die Pflicht zur Zeiterfassung für Unternehmen entschieden. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch in unserem Blog-Beitrag "Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21)".

    Die Pflicht zur Zeiterfassung haben wir in einem detaillierten Lexikoneintrag beschrieben:

    Hier geht es zur Themenseite "Zeiterfassungspflicht" 

  • Wie lange muss man die Daten aus der Zeiterfassung speichern?

    Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) genügt es bisher, die Aufzeichnungen über mehrgeleistete Arbeit (denn lediglich diese muss bisher dokumentiert werden) zwei Jahre lang aufzubewahren. Da die Zeiterfassungen aber meist auch Grundlagen der Lohnbuchhaltung sind, können sie bis zur allgemeinen buchhalterischen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden – in der Regel sechs Jahre. 

  • Was ist bei der Zeiterfassung zu beachten?

    Arbeitgeber müssen grundsätzlich erkennen, dass eine geregelte und (wie in den meisten Verträgen) festgelegte Arbeitszeit für alle Beteiligten auf Dauer von Vorteil ist. Ob diese händisch auf ein Blatt, in Excel-Tabellen oder automatisch per moderner App oder via ein System auf dem PC erfolgt, ist eigentlich nebensächlich. Dies kann weiterhin jeder Unternehmer selbst entscheiden. Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen installiert ist, muss dieser zum Thema Arbeitszeiterfassung konsultiert werden.

    Mitunter sind datenschutzrechtliche Belange zur Speicherung und Verarbeitung der erfassten Personaldaten und Arbeitszeiten zu beachten. Beratung dazu erteilen in der Regel die Datenschutzbeauftragten.

    Zudem wird empfohlen, den Mitarbeitern die Funktion des Systems sowie die Berechnung der Arbeitszeit konkret zu erklären. Damit kann Skepsis gegenüber dem Zeiterfassungssystem und falschen Interpretationen der Daten entgegengewirkt werden. 

  • Was darf der Arbeitgeber beim Thema Zeiterfassung?

    Die Frage müsste eigentlich eher lauten: Was muss der Arbeitnehmer bei der Zeiterfassung (beachten)? Denn nach dem Grundsatzurteil des EuGH vom 14.05.2019 sind die Mitgliedstaaten aufgerufen worden dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen. Hinzu kommt: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer
    weisungsbefugt und kann verlangen, dass er Anfang und Ende der Arbeitszeit aufzeichnet – inklusive Unterbrechungen. 

  • Was muss bei der Arbeitszeit erfasst werden?

    Ein System für die Zeiterfassung muss grundsätzlich die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers registrieren. Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitsbeginn und -ende (z. B. morgens und nachmittags) erfasst wird, sondern auch vorgeschriebene bzw. freiwillige Unterbrechungen (beispielsweise Mittagspause, Kaffeepause, Raucherpause, etc.). Diese Daten müssen gespeichert und entsprechend der Datenschutzrichtlinien sicher aufbewahrt werden. 

  • Welche Anforderungen gibt es bei der Zeiterfassung?

    Abgesehen von der bisherigen Pflicht zur Aufzeichnung von Mehrarbeit und Aufzeichnung der Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung nach dem Mindestlohngesetz, das seit 2014 gültig ist, gibt es mehrere Anforderungen, die ein modernes Zeiterfassungssystem erfüllen sollte. Die Eingabe der Arbeitszeit sollte nicht nur einfach, schnell und mobil erfolgen, sondern die Daten sollte auch direkt und live verarbeitet werden. 

  • Wie verhält es sich mit dem Datenschutz bei der Zeiterfassung?

    Die erfassten Arbeitszeitdaten dürfen nach der Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) § 12 Abs. 7 nur für die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeit sowie für besoldungsrechtliche Zwecke verwendet werden und sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es grundsätzlich ausreichend ist, Vorgesetzten eine Monatsübersicht mit den geleisteten Ist/Soll-Stunden zur Verfügung zu stellen. 

FAQ zur Timemaster Software

  • Was ist bei der SQL-Server Installation zu beachten?

    Für das Timemaster System wird ein Microsoft SQL Server in der Vriante Express, Standard oder Enterprise erforderlich. Die
    notwendigen Schritte zur Installation sind in der Anleitung sowie in unserem Youtube-Video erläutert. 

  • Welche Mindestvoraussetzungen benötigt Timemaster?

    Die Systemvoraussetzungen haben wir unter folgendem Link aufgeführt.

    Hier geht es zu den Systemvoraussetzungen 

  • Welche Kenntnisse sind zur Installation erforderlich?

    Das Setup von Timemaster ist grundsätzlich so einfach wie möglich gehalten. Da jedoch ein Microsoft SQL-Server benötigt wird und die Einrichtung des Microsoft Internet Information Services (IIS) erforderlich ist, empfehlen wir die Installation von einem internen Mitarbeiter mit Administratorkenntnissen oder einem externen IT-Berater
    durchführen zu lassen.

    Auf unserer Webseite finden Sie zudem eine Übersicht mit lokalen Fachhandelspartnern, die eine Installation des Systems als Dienstleistung anbieten. 

  • Ist eine Datenübernahme aus der bisherigen ELV Zeiterfassung Software möglich?

    Wenn bereits ein Timemaster Windows System vorhanden ist, können einige Daten in die neue Timemaster Anwendung importiert werden.

    • Personalstammdaten
    • Zeitbuchungen aus dem letzten Monat
    • Tages- und Wochenzeitmodelle
    • Zeitkonto 
  • Ist eine Schulung erforderlich?

    Aufgrund der ausgereiften, sehr gut strukturierten und übersichtlichen Software sind Schulungen in der Regel nicht erforderlich. Zusätzlich wird das System mit einer übersichtlichen Kurzanleitung geliefert, sowie dem Gesamthandbuch als PDF-Datei. Ebenso steht zu jedem Menüpunkt eine Onlinehilfe zur Verfügung. Außerdem bietet Timemaster eine sehr gut erreichbare und qualifizierte telefonische Hotlineunterstützung. Schulungen wurden daher vor einigen Jahren aufgrund zu geringer Nachfrage eingestellt.

    Sollten Sie dennoch den Wunsch für eine Schulung oder Beratung vor Ort haben, so wäre ein Fachhändler in Ihrer Nähe zu kontaktieren oder Sie nutzen unseren kostenpflichtigen Onboarding-Service. Eine aktuelle Liste unserer Vertriebspartner finden Sie hier

  • Wie erhalte ich Updates?

    Zu unseren Lösungen bieten wir einen Servicevertrag an. Dieser deckt neben dem telefonischen Support auch die Bereitstellung von Updates für Soft- und Hardware sowie einem
    Ersatzgeräte-Service ab.

    Sofern kein Servicevertrag erwünscht ist, können einzelne Updates auch kostenpflichtig erworben werden. Hierzu kontaktieren Sie bitte unser Support-Team

    Eine Übersicht der Änderungen finden Sie in unserem Changelog

  • Wie kann das System erweitert werden?

    Durch den Erwerb einer Erweiterungslizenz kann die Anzahl der Mitarbeiter im System in 10er Schritten erweitert werden.Optional können auch alle anderen Software-Module zum System hinzugebucht werden:

    • Erweiterungslizenz
    • Sachbearbeiter-Modul
    • Mitarbeiter-Web-Modul
    • Gruppen-Modul
    • Zuschläge-Modul
    • Auswertungen-Plus-Modul
    • Chef-Modul
    • App-Modul
    • Lohnexport-Modul
    • Terminal Pro-Modul 
    • eAU-Modul
    • Import-Schnittstelle
  • Können unterschiedliche Zuschläge im System definiert werden?

    Mit dem Zuschläge-Modul können individuelle Zuschläge für die Mitarbeiter festgelegt werden, die z.B. Mehrarbeit leisten, über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten. 

  • Wie kann die Berücksichtigung von Kurzarbeit oder Ausfall wegen Quarantäne erfolgen?

    In der Zeiterfassung Timemaster WEB können Ausfallzeiten für Kurzarbeit oder Quarantäne als Abwesenheit hinterlegt werden und für einen automatischen Ausgleich bei Mitarbeitern hinterlegt werden. Für Kurzarbeit gibt es dafür bereits einen vordefinierten Abwesenheitsgrund, der in der Zeiterfassung übernommen sein muss. 

    Unter folgendem Link finden Sie eine Beschreibung zur Einrichtung und Handhabung von Kurzarbeit in Timemaster WEB:
    Anleitung zu Kurzarbeit 

  • Wie können Ruhepausen gemäß $4 Arbeitszeitgesetz eingestellt werden?

    Das Arbeitszeitgesetz gibt Regelungen zu Pausenzeiten vor, an die man sich halten muss. Unter folgendem Link finden Sie eine Beschreibung zur Einrichtung der korrekten Pausenregelung in Timemaster WEB:
    Anleitung zu Ruhepausen gemäß $4 Arbeitszeitgesetz 

  • Wie erfolgt eine Datensicherung?

    Alle Daten von Timemaster werden in einer dafür vorgesehenen Datenbank in einem Microsoft SQL Server abgelegt. Die Einrichtung und Verwaltung (u. a. auch die Datensicherung) ist durch Timemaster nicht abgedeckt und sollte daher von einem internen Mitarbeiter mit Administratorkenntnissen oder einem externen IT-Berater durchgeführt werden. Dabei kann Ihnen einer unserer geschulten Fachhandelspartner mit der Installation und/oder regelmäßigen Wartung des Systems weiterhelfen.

    Auf Basis von Microsoft SQL Server 2014 Express wurde durch uns eine Beispielanleitung erstellt.
    Ein passendes Video finden Sie in unseren Video-Tutorials

  • Was bedeutet die Meldung “Fehler! Die Web-API ist aktuell nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie den Timemaster-Server.” ?

    Vermutlich ist die URL für Front- und Backend falsch eingetragen (z.B. localhost). Im Timemaster Configuration Manager muss genau die URL eingetragen sein, mit der auch vom Client auf das Frontend zugegriffen wird. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren IT-Betreuer. 

  • Der Versand einer Testmail in den E-Mail Einstellungen schlägt fehl. Was kann die Ursache sein?

    Sollte der Versand einer Testmail in Timemaster WEB unter dem Menü System → E-Mail Einstellungen nicht erfolgreich sein, so beachten Sie bitte die Hinweise unter folgendem Link:

    Fehler beim E-Mail Versand

  • Warum startet das Backend nicht (.Net-Framework Fehler CS0016), obwohl das Frontend aktiv ist?

    Die Ursache ist in dem Fall eine fehlende Berechtigung für die notwendige .NET-Compilierung über den IIS-Server.

    Zur Behebung wird der IIS Manager (beispielsweise über den Timemaster Configuration Manger per Button “IIS-Manager öffnen”) aufgerufen und dort im linken Navigationsbereich unter Anwendungspools der “TimemasterAppPool” per Rechtsklick aufgerufen sowie in “Erweiterte Einstellungen” unter Prozessmodell der Wert für “Benutzerprofil laden” auf den Wert “True” eingestellt (Screenshot). 

  • Nach einem Update wird die Meldung “Aktion nicht ausführbar” in der Benutzeroberfläche angezeigt. Was bedeutet das?

    In diesem Fall scheint der verwendete Webbrowser einige Inhalte der Timemaster Benutzeroberfläche im Zwischenspeicher (Cache) abgelegt zu haben. Für einen schnelleren Zugriff versucht der Browser die im Cache gespeicherten Daten aufzurufen, die aber nicht mehr zur aktuellen Timemaster Benutzeroberfläche passen. Wir haben für Sie eine Beispielanleitung zusammengestellt, die das Leeren des Cache für die aktuell gängigsten Webbrowser zeigt.  

  • Wie lässt sich ein Fernzugriff über das Internet auf Timemaster WEB realisieren?

    Wenn Sie Ihr Timemaster Web System nicht auf einem eigenen Cloud-Server, sondern auf einem lokalen Server innerhalb der Firma installiert haben, gibt es einige Dinge für den Fernzugriff aus dem Internet zu beachten. Hierzu haben wir Ihnen exemplarisch ein Diagramm mit dem relevanten Punkten erstellt. Die entsprechende Umsetzung müsste jedoch durch Ihren
    IT-Betreuer erfolgen. 

    Eine Skizze über einen möglichen Fernzugriff finden Sie hier .

FAQ zur Timemaster Hardware

  • Welche Erfassungsterminals sind zu Timemaster kompatibel?

    In Verbindung mit Timemaster kann das Erfassungsterminal plus6* oder das Erfassungsterminal plus7 verwendet werden. Ältere Geräte wie Plus4 oder Plus5 können aufgrund der seriellen Anschlusstechnik und fehlender SQL-Datenbank leider nicht genutzt werden. 

    * Ab der Softwareversion 2.0 von Timemaster WEB ist der Einsatz des Erfassungsterminals plus6 nicht mehr möglich 

  • Welche Displaytechnologie wird in den Erfassungsterminals verwendet?

    Das Erfassungsterminal plus7 verwendet ein kapazitives Display. Beim Erfassungsterminal plus6* wird hingegen ein resistives Display verwendet, somit ist eine Bedienung auch mit Handschuhen (z.B. in Werkstätten) möglich.

    * Der Einsatz des Erfassungsterminals plus6 kann nur noch unterhalb der Version 2.0 von Timemaster WEB erfolgen 

  • Welche Transponder-Typen können im System verwendet werden?

    Die Erfassungsterminals plus7 unterstützen neben
    RFID-Transpondern vom Typ „EM4102-Chip / 125 KHz“ auch NFC-Transponder wie
    beispielsweise „MiFare Classic, 13,56 MHz“.  

    Link: RFID-Transponder als Schlüsselanhänger

    * Die Erfassungsterminals plus6 sind nur noch unterhalb der Version 2.0 von Timemaster WEB einsetzbar.

    Sofern Sie bereits ein TimeMaster Plus4, Plus5 oder Plus6 Terminal verwenden, können die vorhandenen Transponder weiterhin genutzt werden.

    Tipp: Die MiFare Classic (13,56MHz) Transponder werden vielfach in Zutrittssteuerungen verwendet. Somit könnte ein Transponder ganz universell für die Zutrittssteuerung sowie die Zeiterfassung am Timemaster Terminal plus7 verwendet werden. 

  • Wir verwenden bereits eine Zutrittssteuerung. Ist der vorhandene Transponder kompatibel zu Timemaster?

    In Zutrittssteuerungen werden sehr häufig MiFare Classic (13,56MHz) Transponder verwendet. Diese Transponder sind kompatibel zu unserem Timemaster Erfassungsterminal plus7. Der MiFare
    Classic (13,56MHz) Transponder kann somit universell zur Zutrittssteuerung und auch zur Zeiterfassung verwendet werden.

    Wenn Sie bereits eine Lösung des Anbieters SimonsVoss im Einsatz haben, beachten Sie bitte den nachfolgenden FAQ-Eintrag.
    Hierfür gibt es einen anderen Lösungsweg, um eine Kompatibilität herzustellen.   

  • Können mit vorhandenen Transpondern des Schließsystems von SimonsVoss auch Zeitbuchungen in Timemaster durchgeführt werden?

    Da es sich bei den Transpondern zu den digitalen Schließsystemen von SimonsVoss um Aktiv-Transponder handelt, sind diese zur Erfassung an den Timemaster Terminals nicht geeignet. Die Transponder lassen sich jedoch mit dem erforderlichen Transponder (EM4102-Chip, 125 KHz) ausstatten, so dass der Schlüsselanhänger sowohl für die Schließzylinder von SimonsVoss als auch für die Timemaster Zeiterfassung eingesetzt werden kann.

    Auf Wunsch liefern wir gerne die passenden Transponder. Eine Nachrüstung der Transponder von SimonsVoss kann ohne weiteres selbst vorgenommen werden, hierbei wird der Folientransponder” einfach in das Gehäuse des SimonsVoss-Transponder gelegt (siehe Abbildungen). 

  • Kann die Menü-Ebene der Terminals mit einer PIN gesichert werden?

    Aus Sicherheitsgründen können die Timemaster Terminals plus6 und plus7 mit einer PIN für die Menü-Ebene versehen werden.

    Beim Terminal plus6* erfolgt die Vergabe der PIN im Timemaster System Manager unter Extras  → Einstellungen → Passwort für Systemeinstellungen. Geben Sie hier eine 4-stellige Zahlenkombination ein.

    * Der Einsatz des Erfassungsterminals plus6 ist nur unterhalb der Version 2.0 von Timemaster WEB möglich

    Das Terminal plus7 ist ab Werk mit der PIN “6008” versehen. Eine Änderung ist über den Timemaster Terminal Manager (TTM) unter Extras → Terminaleinstellungen → Menücode möglich. Bitte verwenden Sie auch hier nur Zahlen bei der Eingabe. 

  • Ist eine Spannungsversorgung über PoE (Power-over-Ethernet) möglich?

    Ja, die beiden Timemaster Terminals plus6* und plus7 lassen sich jeweils über PoE (Power-over-Ethernet) mit Strom versorgen.

    * Das Erfassungsterminal plus6 kann nur unterhalb der Version 2.0 von Timemaster WEB eingesetzt werden. 

  • Ist ein Anschluss der Terminals über WLAN möglich?

    Die Timemaster Terminals plus6* und plus7 verfügen über kein internes WLAN-Modul. Wir bieten jedoch einen separaten WLAN-Adapter an, mit dem die Terminals per WLAN im Netzwerk angebunden werden können.

    * Eine Verwendung des Erfassungsterminals plus6 ist nur noch bei Versionen kleiner 2.0 von Timemaster WEB möglich 

  • Können die Daten auch per USB-Stick ausgelesen werden?

    Das Timemaster Erfassungsterminal plus6* bietet die Möglichkeit alle Daten per USB-Stick auszulesen bzw. zu aktualisieren.  Hierzu wird über das “plus6 Datenabgleich-Tool” ein autorisierter USB-Stick erstellt, mit dem die Übertragung der Daten ausgeführt werden kann. Ein nicht  autorisierter USB-Stick wird vom plus6 Terminal abgewiesen. Durch diesen Sicherheitsmechanismus ist stets ein hoher Datenschutz gewährleistet.

    * Das Erfassungsterminal plus6 ist nur unterhalb der Version 2.0 von Timemaster WEB verwendbar. 

FAQ zur Zeiterfassung

  • Welche Möglichkeiten der Zeiterfassung bietet Timemaster?

    Bei Timemaster gibt es drei verschiedene Modelle zur Zeiterfassung. Ihre Mitarbeitenden können sich vor Ort am Terminal ein- und auschecken, ihre Arbeitszeit am eigenen Rechner oder mobil per App erfassen. Dazu können Sie wählen zwischen Kauf von Paketen mit lokaler Datenspeicherung und Cloud-Paketen zur Miete. 

  • Welche monatlichen Kosten entstehen durch die Zeiterfassung?

    Bei Timemaster können sie wählen zwischen Systemen zur Zeiterfassung ohne Abo und ohne monatliche Kosten oder einer cloud-basierten Lösung zur Miete. Bei ersteren entstehen nach dem Kauf keine weiteren Fixkosten, wenn kein Servicevertrag abgeschlossen wird. Optional können Sie den Servicevertrag je nach Ausstattung ab 130 € im Jahr abschließen. Die Mietpakete beginnen bei 3,85 Euro pro Mitarbeitenden und Monat. 

  • Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?

    Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 herrscht für alle Arbeitgeber eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Auffassung mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 noch einmal bestätigt.  

FAQ zu Mitarbeiterinformationen

  • Kann ein Mitarbeiter nur Daten sehen oder auch ändern?

    Die Standardkonfiguration ist so ausgelegt, dass Mitarbeiter nur ihre Daten sehen dürfen. Eine Ändeurng von eigenen Daten sollte in der Regel auch nicht eingestellt werden. Hierfür ist mit dem Workfow-Modul das Antragswesen einsetzbar. Der Mitarbeiter kann damit einfach Buchungskorrekturen und Überstundenabgeltungen beantragen oder Urlaubsanträge stellen. Weitere individuelle Abwesenheitsgründe lassen sich außerdem problemlos im System konfigurieren.

  • Welche Softwareausstattung muss vorliegen, damit Mitarbeiter die Informationen einsehen können?

    Damit Mitarbeiter den Zugriff auf Ihre persönlcihen Daten zur Einsicht erhalten, muss das Mitarbeiter-Web-Modul vorliegen. Über eine vorgefertigte Rolle werden User berechtigt nur ihre eigenen Daten zu sehen und können mit Ihrem Login auf die Daten am Arbeitsplatz zugereifen. 

  • Welche Informationen können Mitarbeiter am Erfassungsterminal abrufen?

    Am Erfassungsterminal können Mitarbeiter neben der Buchung ihrer Arbeitszeiten auch aktuelle Informationen zu ihrem Zeitkonto einsehen, darunter geleistete Arbeitsstunden, Abwesenheiten und Überstundenstände. Dadurch erhalten sie einen schnellen Überblick direkt am Arbeitsplatz. Für den Abruf der Informationen ist das Terminal-Pro-Modul notwendig.

FAQ zu Sachbearbeiterinformationen

  • Sind die Informationen in den Zeitsaldenlisten konfigurierbar und ist der Ausdruck zwangsläufig gleich?

    Die Spalteneinträge für jeweilige Berechnung können individuell zur Ansicht ein- oder ausgeblendet werden. Für die Ausdrucke gelten eigene Einstellungen der dargestellten Spalten, die ebenfalls nach eigenen Bedürfnissen ausgegeben werden können. Somit können für Informationen in der Personalsachbearbeitung zur Ansicht andere (in der Regel zusätzliche) Inhalte angezeigt, die bei Ausdruck nicht benötigt werden.

  • Können die Zeitsaldenlisten zur Information auch per E-Mail verschickt werden?

    Ja, die Mitarbeiterinformationen als Versand per E-Mail sind Bestandteil vom Auswertungen-Plus-Modul. Es lassen sich damit die Zeitsaldenlisten, Zeitkonteninformationen und Urlaubsinformationen per E-Mail an jeden Mitarbeiter mit einem Klick versenden. Bei Bedarf können aber auch alle Daten aus den Mitarbeiterinformationen an eine E-Mail-Adresse geschickt werden.

FAQ zum Erfassen in der Zeiterfassung

  • Wie erfolgt die Erfassung der Arbeitszeiten und Pausen am Terminal?

    Die Erfassung von Zeitbuchung wird berührungslos im Abstand von wenigen Zentimetern zum Erfassungsterminal von Mitarbeitern mit einem Transponder, meist in der Variante als Schlüsselanhänger, ausgelöst. Bei den Zeitbuchungen sind kein Tastenbetätigungen erforderlich, auch nicht bei Pausenbuchungen. Die Zeiterfassung erkennt die Buchung und führt automatische Zuordnungen durch.

  • Können Arbeitszeiten sowohl am Terminal als auch am Arbeitsplatz ausgeführt werden?

    Ja, die Mitarbeiter können problemlos beispielsweise Arbeitsbeginn und Arbeitsende an einem Erfassungsterminal und die Pausenbuchungen arbeitsplatznah direkt an deren PC ausführen.

  • Wie funktioniert die Zeiterfassung per App?

    Mit der Timemaster App können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten von überall mobil erfassen. Die App erlaubt die Buchung von Arbeitszeiten und den Abruf wichtiger Zeitinformationen, wie die letzten gebuchten Arbeitszeiten, Überstundenständen und auch Urlaubsinformationen direkt auf dem Smartphone. Die App ist für iOS und Android in den jeweiligen Stores kostenlos für Mitarbeiter verfügbar.

FAQ zur stationären Zeiterfassung

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Erfassungsterminal und einer Erfassung per Tablet?

    Mit der Erfassung der Zeitbuchungen über ein Erfassungsterminal erfolgen die Zeitbuchungen anhand von Transpondern in Form von Schlüsselanhängern von Mitarbeitern in kurzem Abstand am Gerät. Die Buchungen werden damit sehr verlässlich und unmittelbar vor Ort erfasst. 

    Die Erfassung über ein Tablet bietet im Gegensatz dazu die Möglichkeit der Erfassung von Mitarbeiter über QR-Codes, die über eine Kamera am Tablet gescannt werden. Alternativ und optional ist eine PIN-Eingabe zur Zeiterfassung möglich.

  • Wie genau funktioniert die Erfassung am Tablet mit einem QR-Code?

    Jeder Mitarbeiter erhält einen individuellen QR-Code, der ihm in der Software zur Zeiterfassung generiert und zur Verfügung gestellt wird. An einem Tablet kann der Mitarbeiter nun den QR-Code, den er beispielsweise auf einem Smartphone abgelegt hat, bei einem Buchungsvorgang nach Aufforderung über die im Tablet integrierte Kamera scannen und die Zeitbuchung wird gespeichert. 

FAQ zur online Zeiterfassung

  • Können Mitarbeiter auch selbst online Zeitbuchungen ändern oder nachtragen?

    Wenn eine Buchung vergessen wurde und nachgetragen werden soll, so wird dies in der Regel nicht für den Mitarbeiter zur Eintragung in der Software berechtigt, sondern der Mitarbeiter kann über einen Workflow eine Buchungskorrektur im System beantragen, die dann von einer vorgesetzten Stelle oder der Personalsachbearbeitung im System übernommen oder abgelehnt wird. 

  • Wie erfassen Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten online am Arbeitsplatz?

    Jeder Mitarbeiter kann mit seinem persönlichen Benutzeraccount für sich Zeitbuchungen in Echtzeit auslösen. Die Buchung erfolgt dabei einfach in einem Webbrowser nach dem Login über vorgefertigte Widgets. So kann der Mitarbeiter einfach und schnell per Klick beispielsweise eine Kommt-Buchung für den Arbeitsbeginn oder auch eine Geht-Buchung in Pause ausführen.

  • Können Mitarbeiter auch die Daten anderer Mitarbeiter einsehen, beispielsweise bei geplanten Urlaubsanträgen?

    Im Grundsatz hat ein Mitarbeiter mit dem Mitarbeiter-Web-Modul nur den Zugriff auf seine Daten. Soll ein Mitarbeiter auch Informationen anderer Mitarbeiter einsehen dürfen, so wird eine Sachbearbeiterrolle erforderlich. Mit dem Sachbearbeiter-Modul und den vielfältigen Rechteeinstellungen lassen sich damit auch solche Anforderungen realisieren. Beachtet werden sollten hier aber mögliche Datenschutzregelungen in Ihrem Unternehmen.

FAQ zur mobilen Zeiterfassung

  • Wann wird ein QR-Code für die Erfassung benötigt und kann das auch mit einer PIN erfolgen?

    Die Erfassung über QR-Codes durch Mitarbeiter ist in der Tablet App vorgesehen. Jeder Mitarbeiter erhält dann einen individuellen QR-Code, mit dem er sich für Zeitbuchungen an einem Tablet authentifiziert. Alternativ als auch optional ist die Eingabe einer PIN für Zeitbuchungen einstellbar. Mit diesen Möglichkeiten haben Sie die absolute Flexibilität bei der Erfassung von Arbeitszeiten durch Ihre Mitarbeiter.

  • Kann ein Mitarbeiter die benötigte App selbst auf dem Smartphone installieren und welche Kosten entstehen ihm dabei?

    Die Timemaster App ist in den Stores von Android (Google Play Store) und Apple (iOS Store) für Mitarbeiter kostenlos und die Installation kann unkompliziert selbst vorgenommen werden. Damit die Verbindung zur Zeiterfassung aufgebaut werden kann, muss der Mitarbeiter allerdings Adresse (URL) des Backends mitgeteilt bekommen und in der App zur Serverkonfiguration einmalig hinterlegen. Danach ist die Anmeldung mit den persönlichen Zugangsdaten möglich und Zeiten können gebucht werden.

    Sofern Firmenhandys vorliegen und ein Mobile Device Management (MDM) genutzt wird, kann natürlich auch das komfortable Ausrollen der App an die Mitarbeiter darüber erfolgen.

FAQ zu Führungskräfteinformationen

  • Lässt sich im Mitarbeiterstatustableau bei einer Abwesenheit auch erkennen, wie lange der Mitarbeiter nicht da ist?

    Ja, die Abwesenheit kann auch mit der Angabe erweitert werden, bis einschließlich welchem Datum der Mitarbeiter mit der eingetragenen Abwesenheit fehlt. Somit ist nicht nur der Grund der Abwesenheit, sondern auch die Dauer auf einem Blick erkennbar.

  • Sind die Auswertungen der Tagesprotokolle fest vorgegeben oder können auch Informationen in Spalten konfiguriert werden?

    Die Tagesprotokolle, wie auch viele andere Auswertungen, lassen sich frei in den Spaltenausgaben konfigurieren. So kann beispielsweise
    die Anzahl gebuchter Pausen, die Sollzeit, die gutgeschriebene Arbeitszeit oder auch die Überprüfung, ob ein Arbeitstag und/oder eine Abwesenheit vorliegt,
    vorgenommen werden. 

  • Muss ich als Führungskraft die Auswertungen selbst im Blick haben oder kann ich auch gezielt per E-Mail informiert werden?

    Neben der möglichen Auswertung in der Software selbst gibt es zusätzlich mit dem Nachrichtencenter auch die Möglichkeit sich Informationen per E-Mail zu senden. Hierbei gibt es vielfältige Einstellungen und Konfigurationsmöglichkeiten, so dass Führungskräfte keine Information verpassen, wenn sie einmal nicht in der Zeiterfassungssoftware eingeloggt sein sollten. 

FAQ zur branchenneutralen Zeiterfassung

  • Für welche Branchen ist die Zeiterfassungssoftware geeignet?

    Unsere Zeiterfassungssoftware ist so konzipiert, dass sie branchenübergreifend genutzt werden kann. Durch eine hohe Anpassungsfähigkeit lässt sich Timemaster sowohl in klassischen Büroumgebungen als auch in spezialisierten Bereichen wie Gesundheitswesen, Gastronomie, Handwerk, Produktion und Verwaltung ideal einsetzen. 

  • Wie flexibel ist die Software bei spezifischen Anforderungen?

    Die Timemaster Software ist umfangreich konfigurierbar und kann problemlos an die spezifischen Prozesse und Anforderungen jeder Branche angepasst werden. Sie haben die Möglichkeit, Arbeitszeitmodelle, Schichtplanung, Pausenzeiten und vieles mehr individuell zu definieren, sodass die Lösung optimal zu Ihrem Unternehmen passt. 

  • Kann die Software auch mobil genutzt werden?

    Ja, unsere Zeiterfassungssoftware ist mobil nutzbar und ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, Arbeitszeiten standortunabhängig mit der Timemaster App zu erfassen. Dies ist besonders vorteilhaft für Branchen, in denen Arbeitszeiten flexibel oder an verschiedenen Einsatzorten erfasst werden müssen, wie z.B. im Handwerk oder in der Gastronomie. 

FAQ zum Gesundheitswesen

  • Wie unterstützt die Zeiterfassungssoftware die täglichen Abläufe in meiner Arztpraxis?

    Die Timemaster Zeiterfassung ermöglicht eine präzise und flexible Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter, sowohl mobil als auch stationär. Dies fördert die Effizienz der Abläufe und stellt sicher, dass Sie jederzeit den Überblick über die Einsatzzeiten Ihres Teams haben, sodass Sie mehr Zeit für die Patientenversorgung gewinnen. 

  • Wie wird die Urlaubsplanung in einer Pflegeeinrichtung mit der Zeiterfassungssoftware umgesetzt?

    Mit dem Workflow-Modul bietet Timemaster ein integriertes Antragswesen, dass es Mitarbeitern ermöglicht, Urlaubsanträge schnell und unkompliziert zu stellen. Dadurch behalten Sie die Übersicht über Urlaubsansprüche und -genehmigungen, was die Planungssicherheit erhöht und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert. 

  • Welche Vorteile bietet die monatliche Stundenauswertung für mein Klinikpersonal?

    Die monatliche Stundenauswertung ermöglicht Ihnen eine detaillierte Analyse der Arbeitszeiten Ihres Klinikpersonals. Sie können Überstunden und Engpässe frühzeitig erkennen und datenbasierte Entscheidungen zur Optimierung des Personaleinsatzes treffen, was zur Effizienzsteigerung in Ihrer Klinik beiträgt. 

FAQ zur Gastronomie

  • Kann die Zeiterfassungssoftware flexibel an wechselnde Arbeitszeiten in der Gastronomie angepasst werden?

    Ja, die Software von Timemaster ist speziell darauf ausgelegt, die wechselnden Schichtmodelle und Stoßzeiten in der Gastronomie zu berücksichtigen. Sie können Arbeitszeiten individuell erfassen und bei kurzfristigen Schichtänderungen sofort anpassen, um jederzeit einen genauen Überblick zu behalten. 

  • Wie unterstützt die Zeiterfassungssoftware die Urlaubs- und Abwesenheitsplanung in einem Gastronomiebetrieb?

    Mit dem Antragswesen im Workflow-Modul können Mitarbeiter (wie Servicekräfte und Küchenpersonal) Urlaubs- und Abwesenheitstage schnell und einfach beantragen. Das System hilft Ihnen, Engpässe in der Personalausstattung zu vermeiden, indem es eine transparente Übersicht über verfügbare Mitarbeiter schafft und die Planungssicherheit erhöht. 

  • Wie stellt die Software sicher, dass unsere Zeiterfassung den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

    Die Timemaster Software dokumentiert alle Arbeits- und Pausenzeiten genau und rechtssicher, sodass Sie bei Prüfungen jederzeit einen vollständigen Nachweis über die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter vorlegen können. Damit sind Sie gesetzlich abgesichert und minimieren das Risiko von Fehlern und Strafen bei Kontrollen. 

FAQ zum Handwerk

  • Kann die Zeiterfassungssoftware auch auf der Baustelle oder beim Kunden genutzt werden?

    Ja, unsere Zeiterfassungssoftware ist mobil einsetzbar und eignet sich ideal für den Einsatz auf Baustellen. Mit der mobilen Timemaster App können Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeiten flexibel per Smartphone oder Tablet direkt vor Ort erfassen, sodass Sie jederzeit aktuelle Daten zur Verfügung haben und Ihre Projekte effizient planen können. 

  • Unterstützt die Zeiterfassungssoftware die gesetzeskonforme Dokumentation von Überstunden und Pausen?

    Ja, Timemaster erfasst und dokumentiert Überstunden sowie Pausen rechtssicher, sodass Sie jederzeit den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Dies bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern Transparenz und Sicherheit, insbesondere bei Audits und Kontrollen. 

  • Wie unterstützt die Software die Urlaubs- und Abwesenheitsplanung in einem Handwerksbetrieb?

    Mit Timemaster können Sie Urlaubsanträge und Abwesenheiten digital verwalten. Mitarbeiter stellen ihre Anträge unkompliziert über das System, und Sie behalten jederzeit die Übersicht über Urlaubs- und Krankentage, um Personalengpässe zu vermeiden und eine bessere Planungssicherheit zu gewährleisten. 

FAQ zum Mittelstand

  • Kann die Zeiterfassungssoftware verschiedene Arbeitszeitmodelle in unserem mittelständischen Unternehmen abbilden?

    Ja, unsere Software ist flexibel und unterstützt eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit und auch den Schichtbetrieb. Dadurch können Sie die Zeiterfassung individuell an die Strukturen in Ihrem Unternehmen anpassen und alle Mitarbeiterbedarfe abdecken. 

  • Wie unterstützt die Zeiterfassungssoftware die Ressourcenplanung in einem mittelständischen Unternehmen?

    Timemaster erfasst die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter präzise und in Echtzeit. Dadurch können Sie den Personaleinsatz optimal planen, Engpässe frühzeitig erkennen und die Effizienz Ihrer Ressourcennutzung erhöhen – für eine bessere Kostenkontrolle und reibungslose Abläufe. 

  • Wie hilft uns die Software bei der Verwaltung von Urlauben und Abwesenheiten?

    Die Zeiterfassungssoftware bietet ein Antragswesen, über das Mitarbeiter Urlaubs- und Abwesenheitsanträge digital einreichen können. Mit dem Workflow wird ein ein- oder mehrstufiges Genehmigungsverfahren ausgelöst. Sie behalten damit stets die Übersicht über geplante Abwesenheiten und können Engpässe frühzeitig erkennen, um die Personalplanung stabil zu halten. 

  • Wie stellt die Software sicher, dass alle gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben im Mittelstand eingehalten werden?

    Die Timemaster Zeiterfassung dokumentiert Arbeits- und Pausenzeiten lückenlos. Durch die Konfiguration der Arbeitszeitmodelle können die Pausen gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und auch eine maximale Tagesbewertung (z.B. 10 Stunden) eingestellt werden und auch Mindestruhephasen werden in der Software überwacht. Dies bietet Ihnen eine rechtssichere Grundlage bei Prüfungen und hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sodass Sie auf der sicheren Seite sind. 

FAQ zur Produktion

  • Erfüllt die Zeiterfassungssoftware alle gesetzlichen Anforderungen für unseren Produktionsbetrieb?

    Ja, unsere Software kann für die gesetzeskonforme Erfassung von Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden sorgen. Alle Daten werden rechtssicher gespeichert, sodass Sie bei Prüfungen jederzeit die nötigen Nachweise vorlegen können und das Risiko von Verstößen minimiert wird. 

  • Ist die Software für die Erfassung von Pausen und Überstunden geeignet?

    Die Timemaster Software erfasst automatisch Pausen und Überstunden, sodass diese korrekt und gesetzeskonform dokumentiert werden. So haben Sie jederzeit vollständige und nachvollziehbare Arbeitszeitdaten, die sowohl für die Planung als auch für rechtliche Prüfungen wichtig sind. 

  • Wie unterstützt die Zeiterfassungssoftware die Schichtplanung in der Produktion?

    Timemaster ermöglicht eine präzise und flexible Schichtplanung, die an die Bedürfnisse Ihres Betriebs angepasst werden kann. Egal ob die Mitarbeitenden immer in der gleichen Schicht oder in Konti-Schicht mit Schichtwechseln arbeiten. Sie behalten den Überblick über alle Schichten und Arbeitszeiten und können Engpässe oder Überstunden frühzeitig erkennen, um die Personalauslastung zu optimieren. 

FAQ zur Verwaltung

  • Warum ist eine Zeiterfassung im öffentlichen Dienst sinnvoll?

    Eine Zeiterfassung im öffentlichen Dienst gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitvorgaben, sorgt für Transparenz bei Arbeits- und Abwesenheitszeiten und vereinfacht die Planung von Schichten und Urlaubszeiten. Dadurch wird die Effizienz erhöht und eine lückenlose Dokumentation sichergestellt. 

  • Werden Krankmeldungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingungen (eAU) im System erfasst?

    Ja, die Mitarbeiter können in der Software ihre Krankmeldungen eintragen. Für die Personalsachbearbeitung gibt es zusätzlich eine Überwachung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. 

  • Kann das Antragswesen auch für andere Abwesenheiten als Urlaub genutzt werden?

    Ja, in den Workflow-Einstellungen können beliebige Abwesenheitsgründe für das Antragswesen konfiguriert werden. Es damit beispielsweise auch die Beantragung von Home-Office, Fortbildung oder auch Dienstreisen möglich.

FAQ zu Arbeitszeitmodellen

  • Was sind Arbeitszeitmodelle, und warum werden sie genutzt?

    Arbeitszeitmodelle legen fest, wie und in welchem Umfang Mitarbeitende ihre Arbeitszeit erbringen. Sie ermöglichen eine flexible Planung, die sowohl betriebliche Anforderungen als auch persönliche Bedürfnisse berücksichtigt. Beispiele sind Gleitzeit, Teilzeit oder Schichtarbeit. 

  • Wie plane ich Pausenzeiten im Arbeitszeitmodell?

    Pausenzeiten können in der Konfiguration des Arbeitszeitmodells festgelegt werden, z. B. eine automatische Pause nach 6 Stunden Arbeit. Alternativ können Pausenzeiten individuell durch die Mitarbeitenden erfasst werden und mit den Einstellungen im Arbeitszeitmodell abgeglichen sowie bei Bedarf automatisch angepasst werden. 

  • Wie unterstützt die Software die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben?

    Die Software von Timemaster berücksichtigt Arbeitszeitgesetze, wie maximale Tagesarbeitszeiten und Ruhezeiten, und warnt bei Verstößen automatisch. Reports helfen dabei, den Nachweis der Einhaltung zu führen. 

FAQ zur Urlaubsplanung

  • Wie beantrage ich Urlaub über die Zeiterfassungssoftware?

    Mitarbeiter können Ihren Urlaub direkt über das Urlaubsantragswesen im Mitarbeiterdashboard beantragen. Der Aufruf erfolgt im Widget für Workflows über den Button “Starte Workflow”. Hier wird der gewünschte Zeitraum eingetrage und zur Prüfung bzw. Genehmigung weitergeleitet. 

  • Wie unterstützt die Software bei langfristiger Urlaubsplanung?

    Die Timemaster Zeiterfassung bietet Funktionen zur Jahresplanung, in der alle beantragten und genehmigten Urlaube für das gesamte Jahr angezeigt werden. So können sowohl Mitarbeitende als auch Verantwortliche frühzeitig planen und Engpässe vermeiden. 

  • Wie hilft die Timemaster bei der Urlaubsplanung die Mindestbesetzungen sicherzustellen?

    Im Abwesenheitsplaner können Mindestbesetzungsregeln hinterlegt werden. Bei der Bearbeitung von Urlaubsanträgen werden Unterschreitungen der Mindestbesetzung farblich dargestellt, so dass die Einheiltung besser gewährleistet werden kann. 

FAQ zur Schichtplanung

  • Gibt es eine Übersicht über die gesamte Schichtplanung?

    Die Timemaster Zeiterfassung bietet eine kalendarische Übersicht der Schichteinteilung in Schichtgruppen. Alle einer Schichtgruppe zugeordneten Mitarbeiter werden übersichtlich dargestellt und geben einen Überblick über freie Kapazitäten und mögliche Engpässe. 

  • Ist die Schichtplanung mit anderen Modulen der Software verknüpft?

    Ja, die Schichtplanung ist mit der Zeiterfassung und Abwesenheitsplanung integriert. Bei Bedarf können Zuschläge mit dem Zuschläge-Modul zugewiesen und automatisch für die Berechnung ermittelt werden.

  • Wie können Schichten erstellt und zugewiesen werden?

    Schichten lassen sich über die Timemaster Software individuell erstellen und einzelnen Mitarbeitenden über Verträge direkt zuweisen. 

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