Eine Krankmeldung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Probleme seiner Arbeit nicht nachkommen kann. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber zeitnah informieren, um diesen über die Erkrankung zu unterrichten. Laut §5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit informiert werden. Die Krankmeldung sollte jedoch nicht mit der Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verwechselt werden. Letztere muss der Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorlegen und sie wird vom Arzt ausgestellt.