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Lohnsteuerabzug

Lohnsteuerpflichtig (also vom Lohnsteuerabzug betroffen) sind in Deutschland Arbeitnehmer sowie alle Betriebs- und Beamtenpensionäre und deren Rechtsnachfolger (z.B. Witwen und Waisen), unabhängig davon, ob sie daneben auch noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen oder nicht. Entgehen kann man dem Lohnsteuerabzug nicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer ihrer Angestellten zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs wird durch § 39 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und hängt beispielsweise von Faktoren wie der Steuerklasse, den Kinderfreibeträgen oder der Zugehörigkeit zur Kirche ab (Kirchensteuer).


Berechnungsgrundlagen

Die Berechnung des Lohnsteuerabzugs basiert auf mehreren individuellen Faktoren, die in der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt sind:

  • Steuerklasse: Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch der Lohnsteuerabzug ausfällt. Sie wird durch persönliche Lebensumstände wie den Familienstand und die Anzahl der Kinder beeinflusst.
  • Kinderfreibeträge: Diese Freibeträge verringern das zu versteuernde Einkommen und somit die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer.
  • Kirchensteuer: Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft zahlen zusätzlich zur Lohnsteuer eine Kirchensteuer, die ebenfalls vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Religionsgemeinschaften abgeführt wird.


Prozess des Lohnsteuerabzugs

  1. Erfassung der Arbeitszeit:
    • Die geleisteten Arbeitsstunden werden im Zeitverfassungssystem des Unternehmens erfasst und in die Lohnabrechnung integriert. Dies umfasst reguläre Arbeitszeiten sowie Überstunden und sonstige Zulagen.
  2. Gehaltsabrechnung:
    • Basierend auf den erfassten Arbeitszeiten und den individuellen Lohnsteuermerkmalen wird das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers berechnet. Anschließend werden die gesetzlichen Abzüge, einschließlich der Lohnsteuer, vorgenommen.
  3. Abführung der Lohnsteuer:
    • Der Arbeitgeber führt die einbehaltene Lohnsteuer monatlich an das zuständige Finanzamt ab. Dies erfolgt meist elektronisch und muss fristgerecht erledigt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Für den Arbeitgeber bedeutet der Lohnsteuerabzug eine administrative Pflicht, die eine genaue und fehlerfreie Abrechnung erfordert. Dies stellt sicher, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden und keine Nachzahlungen oder Strafen drohen. Moderne Lohnabrechnungssysteme und Zeitverfassungstools unterstützen Unternehmen bei dieser Aufgabe, indem sie die notwendigen Daten automatisch verarbeiten und Abzüge korrekt berechnen.

Für Arbeitnehmer ist der Lohnsteuerabzug eine wichtige Komponente ihres Nettogehalts. Die korrekte Erfassung und Abführung der Lohnsteuer stellt sicher, dass ihre steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt sind und sie im Falle einer Steuererklärung keine unerwarteten Nachforderungen seitens des Finanzamtes zu befürchten haben. Außerdem ermöglicht es ihnen, eventuelle Steuererstattungen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung zu beantragen.

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