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Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerkarte dient als Nachweis für die Höhe der vom Bruttolohn abgezogenen Lohn- und Kirchensteuer. Die Lohnsteuerbescheinigung ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahres vom Arbeitgeber zu erteilen. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und bilden die Grundlage für die Durchführung der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers durch das Wohnsitzfinanzamt. Der Arbeitnehmer bekommt einen entsprechenden Nachweis in Papierform oder als Datei.

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle wesentlichen Informationen, die für die Steuerveranlagung notwendig sind. Dazu gehören:

  • Bruttoarbeitslohn: Der Gesamtbetrag, den der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres verdient hat.
  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: Die im Laufe des Jahres einbehaltenen Beträge.
  • Kirchensteuer: Falls der Arbeitnehmer einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört, wird die einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Steuerfreie und pauschal besteuerte Beträge: Alle steuerfreien Einkünfte oder solche, die mit einem Pauschalsteuersatz besteuert wurden.

 

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da sie alle relevanten Informationen zur Einkommenssteuer enthält. Sie dient als Grundlage für die jährliche Einkommensteuererklärung. Anhand dieser Bescheinigung kann der Arbeitnehmer überprüfen, ob die einbehaltenen Steuern korrekt berechnet wurden und ob gegebenenfalls eine Steuererstattung oder Nachzahlung zu erwarten ist.

 

Prozess der Ausstellung

Der Arbeitgeber erstellt die Lohnsteuerbescheinigung am Ende eines Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt, und der Arbeitnehmer erhält eine Kopie für seine Unterlagen. Die elektronische Übermittlung gewährleistet eine schnelle und fehlerfreie Verarbeitung der Daten durch die Finanzbehörden.

 

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Mit der Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (ELStAM) wurde der Prozess der Lohnsteuerbescheinigung weiter digitalisiert. Arbeitgeber greifen auf die elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer zu und verwenden diese für die Lohnabrechnung. Dies erleichtert die Verwaltung und Aktualisierung der Steuerdaten und reduziert den bürokratischen Aufwand.

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