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Minijob

Ein Minijob ist eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die wesentlichen Merkmale eines Minijobs sind:

  • Geringfügige Entlohnung: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf 538 € nicht übersteigen.
  • Versicherungsfreiheit: Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, was bedeutet, dass keine Beiträge zu diesen Sozialversicherungen gezahlt werden müssen.
  • Rentenversicherung: Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, von der sich Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen können.

 

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Während Minijobs in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen. Arbeitnehmer können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Diese Befreiung kann sinnvoll sein, um den Nettolohn zu erhöhen, hat jedoch zur Folge, dass der Arbeitnehmer keine oder nur geringe Rentenansprüche erwirbt.

 

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Minijobber haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie andere Arbeitnehmer. Dazu gehören:

  • Urlaubsanspruch: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Auch im Krankheitsfall besteht Anspruch auf Fortzahlung des Lohns.
  • Kündigungsschutz: Minijobber genießen den gleichen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Steuerrechtliche Behandlung

Die Besteuerung eines Minijobs erfolgt in der Regel pauschal. Der Arbeitgeber kann eine Pauschalsteuer von 2 % abführen, die alle steuerlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers abdeckt. Alternativ kann der Minijob auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers besteuert werden, was jedoch seltener der Fall ist.

 

Praktische Bedeutung und Vorteile

Minijobs bieten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile. Für Arbeitgeber sind die Lohnnebenkosten geringer, und sie können flexibel auf Arbeitsbedarf reagieren. Für Arbeitnehmer bietet der Minijob eine Möglichkeit, neben einer Hauptbeschäftigung oder während des Studiums oder der Rente zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne die volle Sozialversicherungspflicht.

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