Kategorien

Pausengutschrift

Unter Pausengutschrift versteht man den bilanztechnischen Ausgleich der Arbeitszeit, wenn eine geplante Pause nicht in Anspruch genommen wurde. Dies tritt häufig bei erhöhtem Arbeitsaufkommen auf. In solchen Fällen wird die nicht genommene Pausenzeit der Arbeitszeit gutgeschrieben, was bedeutet, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entsprechend verlängert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Pausengutschrift nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig ist. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zwingend vorgeschrieben. Wenn diese Pause nicht eingehalten wird, kann eine Gutschrift der nicht genommenen Pause nicht als rechtskonform betrachtet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen eingehalten werden, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ihre Kontaktdaten

Erhalten Sie in Kürze Ihren Zugang zu den kostenlosen Demo-Versionen