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Probezeit

Unter Probezeit versteht man die anfängliche Phase eines Arbeitsverhältnisses, die vereinbart werden kann, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Diese Phase dauert maximal sechs Monate und dient dazu, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, die Eignung für die Stelle zu überprüfen und festzustellen, ob eine langfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen:

  1. Kündigungsfrist: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diese verkürzte Kündigungsfrist ermöglicht eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sich herausstellt, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden.

  2. Ziel der Probezeit: Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, die fachlichen und sozialen Kompetenzen des Mitarbeiters unter realen Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Für den Arbeitnehmer bietet die Probezeit die Gelegenheit, sich in das Unternehmen einzuarbeiten und zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld den eigenen Vorstellungen entsprechen.

Die Probezeit bietet somit eine flexible und relativ risikofreie Möglichkeit, neue Arbeitsverhältnisse zu testen. Bei erfolgreichem Abschluss der Probezeit geht das Arbeitsverhältnis in ein reguläres, oft unbefristetes Arbeitsverhältnis über, wobei dann die regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gelten.

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