Scheinselbständigkeit bezeichnet eine Form des Sozialversicherungsbetrugs, die nach deutschem Gesetz streng bestraft wird, da sie als Schwarzarbeit gilt. In solchen Fällen wird eine vermeintlich selbständige Tätigkeit ausgeübt, die in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ist. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich, da der Gesetzgeber sicherstellen möchte, dass alle Arbeitsverhältnisse korrekt sozialversichert sind.
Um Scheinselbständigkeit festzustellen, müssen bestimmte Kriterien geprüft werden. Ein selbstständiger Unternehmer trägt sein eigenes Unternehmerrisiko, kann seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten und arbeitet in eigenen Räumlichkeiten. Wenn diese Merkmale fehlen und stattdessen Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber besteht, bestimmte Arbeitszeiten eingehalten werden müssen oder die Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgt, sind dies starke Hinweise auf Scheinselbständigkeit.
Das Vorliegen von Scheinselbständigkeit bedeutet, dass der angeblich Selbständige in Wirklichkeit als Arbeitnehmer anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass für ihn Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen und eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daher ist es für Unternehmen und Betroffene wichtig, die Merkmale einer echten selbständigen Tätigkeit klar zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.