Tarifverträge sind Vereinbarungen, die zwischen Gewerkschaften auf der Arbeitnehmerseite und einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden auf der Arbeitgeberseite ausgehandelt werden. Sie dienen dazu, Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und andere arbeitsrechtliche Regelungen einheitlich zu regeln. Diese Vereinbarungen sind rechtlich bindend und können nicht durch die Regierung, den Gesetzgeber oder andere staatliche Organe beeinflusst werden, was durch die garantierte Tarifautonomie gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt ist.
In Deutschland unterliegen Tarifverträge einer besonderen gesetzlichen Regelung, die es den Parteien ermöglicht, unabhängig und frei Verhandlungen zu führen. Die Gewerkschaften vertreten dabei die Interessen der Arbeitnehmerseite und streben durch Tarifverhandlungen bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung an. Auf der Arbeitgeberseite treten einzelne Unternehmen oder Arbeitgeberverbände auf, um gemeinsame Regelungen zu treffen, die für ihre Branche oder Unternehmen gelten.
Es gibt verschiedene Gewerkschaften in Deutschland, die jeweils unterschiedliche Branchen oder Berufsgruppen vertreten. Bekannte Gewerkschaften sind zum Beispiel die IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie, Ver.di für den Dienstleistungssektor oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für den Bildungsbereich. Jede dieser Gewerkschaften verhandelt eigenständig Tarifverträge, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.
Tarifverträge spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen in Deutschland und tragen maßgeblich zur Sicherung von fairen und gerechten Arbeitsverhältnissen bei, indem sie klare Regelungen für beide Vertragsparteien schaffen.